Zwei Solarpanele auf einem Carport oder einer Gartenhütte

800W-Grenze bei Balkonkraftwerken rückt näher

Webvideoproduzent Andreas Schmitz aka der „Akkudoktor“ ist Mitinitiator einer der erfolgreichsten Petition im Bundestag: Vereinfachung für Balkonsolaranlagen. Auf seinem YouTube-Kanal behandelt er viele Themen rundum erneuerbare Energien für Verbraucher und zeigt zum Teil Do It Yourself-Lösungen.

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die speziell für die Installation auf Balkonen oder Terrassen entwickelt wurde. Es besteht aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und optional einem Batteriespeicher und ermöglicht die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie. Diese dezentralen Anlagen bieten eine praktische Möglichkeit für Mieter oder Hausbesitzer, erneuerbare Energie zu erzeugen und ihren eigenen Stromverbrauch zu reduzieren, auch wenn sie keine größeren Solaranlagen auf ihren Dächern installieren können.

— ChatGPT 3.5

In seinem gestrigen Video verkündete er den aktuellen Stand, wie es um Erhöhung der Grenze von Balkonkraftwerke steht. Diese Obergrenze sollten mit dem Solarpaket I der Regierung sowie mit dem Anliegen seiner Petition von aktuell 600W auf 800W erhöht werden, wie es in anderen Ländern der EU schon üblich ist.

Bis die Gesetze beschlossen final werden können, wartet man hier auf die Zuarbeit des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik). Der VDE gibt die technischen Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben vor.

Das Solarpaket I sieht bei steckerfertigen Solaranlagen eine Erhöhung der Einspeisung auf 800W vor mit einer angeschlossenen Modulleistung von maximal 2.000W. Die gute Nachricht vorweg: Für die 800W-Grenze sieht es derzeit wohl gut aus. Laut Andreas Schmitz, diskutiert der VDE aber über eine andere Obergrenze bei der Modulleistung: 960W. Die technischen Rahmenbedingungen wird Andreas Schmitz zu gegebener Zeit eventuell in einem separaten Video thematisieren.

Wie verbindlich werden die Empfehlungen des VDEs sein? Laut Andreas Schmitz sei die betroffene Norm (VDE 0126-95) insbesondere für Versicherungs- und Haftungsfälle interessant. Denn falls man diese noch in der Bearbeitung befindlichen Normen brechen sollte, wird der Betreibende des Balkonkraftwerkes für Kabelbrände und andere Ursachen in die Verantwortung gezogen werden können. Details in Kombination mit Batteriespeichern gibt es zur genannten Obergrenze jedoch noch nicht.

AG Balkonkraftwerk

Im Rahmen des Videos verkündet Andreas Schmitz auch die Gründung einer Arbeitsgruppe AG Balkonkraftwerk, die aus den Mitstreitern der Petition besteht. Die AG Balkonkraftwerk wird den Gesetzgeber auf dem weiteren Weg rund um das Thema Balkonkraftwerke begleiten.

Fazit

Besonders wenn man die Einspeisung besser verteilen möchte, zum Beispiel via Garagendach in West-Ost-Ausrichtung ist dies natürlich ein Nachteil. Ich empfand die 2.000W als Obergrenze als wesentlich besser. Allerdings habe ich auch wenig Kenntnisse darüber, wieso die 20% als Grenze diskutiert werden. Die Gremien des VDEs werden sich sicherlich dabei etwas gedacht haben. So oder so gilt jedoch: Wir müssen auf die neue Obergrenze noch warten und es wird noch viel Wasser den Rhein entlangfließen bis hier Entscheidungen, Normen und Gesetze final entschieden sind.

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